> modellversuch.düsseldorf
kunstkommission düsseldorf.
Status: wieder vorrort
Norbert Kricke

Status: abgeräumt
Erich Reusch

Status: wächst weiter
Joseph Beuys
Status: uneineladen umgestaltet
Ulrich Rückriem
Status: umgezogen
Pylon von Max Kratz
Status: entfernt
Günther Uecker
Status: im Takt..
Klaus Rincke
Zum Vorschlag: Die Kommission für öffentliche Kunst.Düsseldorf"
www.stadtraum.org
> kunstkommission . münchen
> kunstkommission.düsseldorf
> idee. meinung . abstimmung
> kunstkommission.einführung

Die dringend benötigte Neustrukturierung von Kunst im öffentlichen Raum geht aufs Engste mit der Neustrukturierung der Entscheidungsfindungsprozesse in Bezug auf eine öffentliche Kunst einher. Hier gilt wie überall, dass bestimmte Strukturen bestimmte Ereignisse produzieren bzw. sich wechselseitig bedingen.

Gleichzeitig muss der öffentliche Raum weitgreifend als sozialer Raum und jegliche Äußerung darin als mehr oder weniger politisch angesehen werden. Erst dann ergibt sich zwingend, dass dieser Raum unbedingt mit dem nötigen Verantwortungsbewusstsein organisiert werden muß.

Um eine aktive Teilnahme von Kunst im Diskurs des Öffentlichen zu ermöglichen, bedarf es folglich besagten Gremiums, das mit größtmöglicher Unabhängigkeit von wirtschaftlichen, parteipolitischen und privaten Interessen Konzepte erarbeitet, durch die hindurch sich Kunst im öffentlichen Raum als fortschrittliches und diskussionsförderndes Ereignis mit gesellschaftlicher Relevanz abbilden kann. Die Kommission stellt so auch ein Zeichen für die Übernahme politischer Verantwortung in gesellschaftlichen Prozessen durch Künstler/innen als Berufsgruppe dar.

Zur Diskussion: ein Modell

Folgenden kurzen Grundriss, der sich als Skizze nach Münchner Modell versteht und zu dem Kritik, Ergänzungen, Änderungsvorschläge und sonstige Anregungen herzlich willkommen sind (die auf der Seite idee.meinung.abstimmung kundgetan werden können), wollen wir hier zur Diskussion stellen:

Kunskommission.Düsseldorf

§1
Die "Kommission für Kunst im öffentlichen Raum.Düsseldorf" besteht aus 10 festen Mitgliedern, die sich wie folgt zusammensetzen:
5 KünstlerInnen
1 Kunsttheoretiker/-in
1 unabhängige, freischaffende Architektin bzw. ein Architekt
der/ die jeweils planende Architekt/-in
3 Stadtratsmitglieder (evt. aus dem Kulturausschuss) 

§2
Die Kommission wird alle 3 Jahre neu besetzt.

Die Wahl der Künstler erfolgt durch die Düsseldorfer Künstlerschaft

Die Wahl der Mitgliedes Stadtrats erfolgt durch den Stadtrat.

Die Wahl der/des Architektin/ Architekten erfolgt in einem durch die Architektenschaft selbst zu bestimmenden Verfahren

Die Wahl des/der KunsttheoretikerIn erfolgt in Abstimmung und Absprache der hiesigen Kulturinstitute

§3
Geltungsbereich:

1.Die Kommission muß bei allen städtischen Bauvorhaben befragt werden, in denen Kunst, künstlerische Konzepte oder künstlerische Beteiligungen zum Tragen kommen. Sie stellt so auch ein Gremium dar, das über die Grenzen der verschiedenen Ämter (z.Bsp. Gartenamt, Planungsamt, Kulturamt) hinweg und in Zusammenarbeit mit diesen Kunst im öffentlichen Raum mit Übersicht neu strukturieren kann.

Sie entscheidet

- über die jeweils geeigneten künstlerischen Artikulationsformen
-über die möglichen Standorte
-über die Art des Auswahlverfahrens
-über die einzuladenden KünstlerInnen
-über den zu realisierenden Entwurf
-über die Angemessenheit von Honoraren und Ausführungskosten

2. Städtischen Beteiligungsgesellschaften wird empfohlen, diese Richtlinien entsprechend anzuwenden und die Beratung der Kommission in Anspruch zu nehmen.

3. Bei Schenkungsangeboten für den öffentlichen Raum sowie bei Projekten nichtstädtischer Träger, die den öffentlichen Raum in Anspruch nehmen wollen, soll ebenfalls die Stellungnahme der Kommission eingeholt werden.

4. Privatwirtschaftliche Projekte, die direkt oder indirekt ihre Wirkung im öffentlichen Raum entfalten, sollen von der Kommission gutachterisch begleitet werden bzw. wird den Investoren die Inanspruchnahme der Kommission als Entscheidungsgremium nahegelegt.

5. Anfragen nichtstädtischer Unternehmen betreffs Kunst am Bau und Kunst im öffentlichen Raum (betreffs Empfehlungen, Projektdurchführung, etc.) werden von allen Ämtern unmittelbar zur Bearbeitung an das Gremium weitergeleitet bzw. direkt an dieses gerichtet.

6. Die Kommission wird auch bei Ausstellungsprojekten der Stadt oder anderweitiger Veranstalter befragt bzw. kann als Entscheidungsgremium genutzt werden.

§4

Definition Kunst am Bau/ Kunst im öffentlichen Raum

Unter dem Begriff "Kunst am Bau" sind Projekte zu verstehen, die im Zusammenhang mit Hochbau- und sonstigen Baumaßnahmen stehen, wobei künstlerische Eingriffe im Innen- oder Außenbereich stattfinden können.

Unter den Begriff "Kunst im öffentliche Raum" fallen Projekte für die Neugestaltung von Straßen, Plätzen, Stadtteilen und Grünanlagen sowie von Tiefbauten, soweit sie der Öffentlichkeit zugänglich sind. Hierzu gehört auch die Gestaltung von Denkmälern etc.

Besonderer Wert wird auch auf eine Überprüfung des Begriffs "öffentlicher Raum" und dessen Ausdehnung gelegt, wobei sich durch Neufassung solcher Definitionen neue Wirkungsbereiche der Kommission ergeben. Eine Untersuchung und Diskussion dieses Themas wird dringendst angeregt.

§5
Geschäftsführung, Kosten:

Zur Organisation der Kommission wird eine feste Stelle eingerichtet, deren Besetzung jedoch kein Stimmrecht in der Kommission hat.

Die Mitglieder der Kommission arbeiten ehrenamtlich und erhalten lediglich eine Aufwandsentschädigung bei Sitzungen etc.

§6
Zur Veröffentlichung der Kommissionsarbeit werden geeignete Mittel wie z. Bsp. Internetpräsenz u.a. gesucht und umgesetzt.

Auf die Transparenz und Öffentlichkeitsarbeit der Kommission wird besonderer Wert gelegt.

§7
Die Kommission tagt bei Bedarf. Sie berät speziell auch über geeignete Grundlagenkonzepte, die die Organisation der künstlerischen Aktivitäten im öffentlichen Raum in ihren Zusammenhängen vorstrukturiert und gibt Anregungen zur Diskussion solcher Themen in der Öffentlichkeit.

§8
Die Kommission wird im Bereich des Kulturamtes angesiedelt.

Dieser Entwurf beruht wiegesagt fast ausschliesslich auf dem Münchner Modell. Es ist deshalb von äusserster Wichtigkeit, das alle, die Kritik, Vorschläge etc. dazu haben diese einbringen. Auch ist es von Bedeutung, seine Ablehnung oder Zustimmung zur Bildung eines solchen Gremiums zu signalisieren, um unsere Arbeit auf ein reales Votum der KünstlerInnenschaft zu stützen.

Deshalb unsere Bitte und Aufforderung an alle Künstlerinnen und Künstler:
Nutzt die Möglichkeit und tut eure Meinung auf der Seite idee.meinung.abstimmung kund bzw. nutzt euer Recht zur Abstimmung über die Gründung einer Kunstkommission.